Möchten Sie eine Zugangssperre beantragen, um das Glücksspiel zu unterbinden?
Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie Schutz vor den potenziellen Gefahren der Spielsucht benötigen, können Sie bei der Kommission für Glücksspiele (KG) eine Zugangssperre beantragen. Ihnen wird dann automatisch der Zugang zu Casinos (real und online), Automatenspielhallen (real und online) oder Wettbüros (real und online) verweigert.
Wie bei jedem Computersystem ist es jedoch möglich, dass eine Störung das ordnungsgemäße Funktionieren des Systems beeinträchtigt. Der KG kann dafür nicht verantwortlich gemacht werden, und zu Ihrer eigenen Sicherheit wird empfohlen, nicht zu spielen, wenn Sie den Ausschluss beantragt haben.
Wie beantragen Sie ein Zugangsverbot für sich selbst?*
Wenn Sie einen belgischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel (und damit eine belgische Nationalregisternummer) haben, verwenden Sie dieses elektronische Formular (Französisch) oder elektronische Formular (Niederländisch) , ein Kartenlesegerät und Ihren belgischen Personalausweis oder die itsme®-Anwendung.
Wenn Sie ein ausländischer belgischer Einwohner sind oder keinen belgischen Personalausweis oder Aufenthaltstitel haben, verwenden Sie dieses elektronische Formular (Französisch) oder elektronische Formular (Niederländisch).
Diese Formulare sind derzeit nur auf Niederländisch und Französisch verfügbar.
* Wenn sich Ihr Name, Vorname, Geburtsdatum oder Ihre nationale Registernummer während der Dauer der Zugangssperre ändert, müssen Sie uns dies mitteilen. Die KG kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Änderung einer dieser Angaben nicht gemeldet wird , und es besteht die Gefahr, dass Sie infolgedessen nicht optimal geschützt sind.
Vertrauensperson
Wenn Sie möchten, können Sie Ihrem Antrag auch die E-Mail-Adresse einer Vertrauensperson beifügen, die Sie während des Ausschlussverfahrens unterstützen kann. Eine Vertrauensperson kann eine Ihnen nahestehende Person sein, die Sie in diesen Antrag einbeziehen möchten, z. B. Ihr Partner, ein Familienmitglied, ein Freund oder ein Kollege.
Diese Person erhält eine E-Mail, wenn Ihre Zugangssperre beginnt und endet, und kann Ihnen so bei Bedarf zusätzliche Unterstützung bieten. Auf diese Weise sind Sie nicht allein.
Wenn Sie dieses elektronische Formular nicht verwenden können, können Sie das klassische Anfrageformular verwenden
- Füllen Sie dieses Verbotsformular aus
- Unterschreiben Sie Ihre Anfrage
- Fügen Sie eine Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises bei
- Schicken Sie es an die Kommission für Glücksspiele, Kantersteen 47, 1000 Brüssel oder scannen Sie es über exclusion@gamingcommission.be ein.
Möchten Sie Ihr Verbot aufheben?
Sie können jederzeit die Aufhebung der Zugriffssperre beantragen.
Wie können Sie Ihre Zugangssperre aufheben lassen?
- Senden Sie einen Brief mit dem Antrag auf Aufhebung der Zugriffssperre
- Unterschreiben Sie Ihre Anfrage
- Fügen Sie eine Kopie beider Seiten Ihres Personalausweises bei
- Schicken Sie alles per Einschreiben an die Kommission für Glücksspiele, Kantersteen 47, 1000 Brüssel, oder scannen Sie es über exclusion@gamingcommission.be ein.
Nach einer Wartezeit von 3 Monaten ab dem Tag, an dem wir Ihren Antrag erhalten haben, haben Sie wieder Zugang zu den Casinos (real und online), den Automatenspielhallen (real und online) und den Wettbüros (real und online).