In Artikel 24/1. § 1. des Glücksspielgesetzes heißt es: "Mindestens zweimal jährlich trifft sich die Kommission mit den Fachzentren für Verhaltenssüchte, den Präventionsstellen, den Fachzentren für Schuldenfragen und Vertretern der Nutzer.
Über diese Treffen und Empfehlungen wird in dem in Artikel 16 genannten Bericht berichtet."
In Artikel 16 des Glücksspielgesetzes heißt es: "Die Kommission muss jedes Jahr den Gesetzgebenden Kammern und den Ministern der Wirtschaftsangelegenheiten, des Innern, der Finanzen, der Justiz und der Volksgesundheit einen Bericht über ihre Tätigkeiten vorlegen."
In der Übersicht rechts auf dieser Seite können Sie mehr über diese Treffen erfahren.