Die Liste aller aktiven Lizenzen finden Sie hier:
- F1-Lizenzen (Wettveranstalter)
- F2-Lizenzen (Wettbüros)
- F2-Lizenzen (Buchmacher)
- F2-Lizenzen (Zeitungshändler)
- F2-Lizenzen (Rennvereine)
- F1+-Lizenzen (Online-Wetten)
- Offline
Für die Organisation von Wetten wird eine F1-Lizenz benötigt, für die Annahme von Wetten eine F2-Lizenz. Die Kommission für Glücksspiele (KG) ist zuständig für Wetten auf Sportergebnisse, Pferderennen und Veranstaltungen.
Wetten in der realen Welt können in Wettbüros, bei Buchmachern, in Zeitungsgeschäften und auf Rennbahnen abgeschlossen werden.
1. F1-Lizenz
Derzeit gibt es keine Möglichkeit, eine F1-Lizenz zu beantragen. Wenn eine frei gewordene Lizenz von der KG veröffentlicht wird, muss ein Antrag nach dem Sonderverfahren gestellt werden, das im königlichen Erlass festgelegt ist. Siehe „Königlicher Erlass vom 22. Dezember 2010 betreffend die Höchstzahl der Wettannahmestellen und das Verfahren zur Bearbeitung von Lizenzanträgen, falls eine Lizenz eingezogen oder eingestellt und somit freigegeben wird.“ Falls eine Lizenz frei wird, werden zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt.
Eine F1-Lizenz ist 9 Jahre lang gültig.
Die folgenden Dokumente müssen eingereicht werden, um eine Verlängerung zu beantragen:
• Ein vollständig ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes Antragsformular;
• Die Identität aller Aktionäre der Gesellschaft (Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort sowie nationale Registernummer und Unternehmensnummer);
• Ein aktueller Auszug aus dem Strafregister des Wohnsitzlandes aller Geschäftsführer, die ihren Wohnsitz außerhalb Belgiens haben und/oder in den letzten 5 Jahren in einem anderen Land als Belgien gelebt haben;
• Eine Liste der Art oder des Typs der Wetten, die angeboten werden (Wetten auf Sportereignisse, Wetten auf Pferderennen und Wetten auf andere Ereignisse);
• Die Wettordnung;
• Eine Liste aller Glücksspieleinrichtungen F2, in denen der Antragsteller Wettbüros einrichten wird;
• Eine aktuelle Liste der Unternehmen, an denen die Geschäftsführer und Aktionäre Anteile halten. Diese Liste enthält die genaue Anzahl der Aktien, den Namen der Gesellschaft und ihren Zweck;
• Eine aktuelle Liste aller Unternehmen, in denen Geschäftsführer und Aktionäre ein Mandat ausüben. Diese Liste enthält eine Beschreibung des Mandats, den Namen der Gesellschaft und ihren Zweck;
• Eine datierte und unterzeichnete eidesstattliche Erklärung, in der jeder Geschäftsführer erklärt, dass er keine indirekte oder direkte Kontrolle über eine Gesellschaft mit einer E-Lizenz ausübt;
• Eine Bescheinigung des FÖD Finanzen, aus der hervorgeht, dass alle bestätigten und unbestrittenen Steuerschulden beglichen worden sind;
• Eine Stellungnahme der regionalen Steuerverwaltung der Region, in der die Aktivitäten stattfinden, aus der hervorgeht, dass alle bestätigten und unbestrittenen Steuerschulden beglichen wurden. Die Bescheinigungen können bei relatiebeheer@vlaanderen.be (Flandern), https://fiscaliteit.brussels/fiscale-adviezen (Brüssel) oder fiscalite.wallonie@spw.wallonie.be (Wallonie) angefordert werden.
Die folgenden Dokumente werden für die Finanz- und Transparenzanalyse der wirtschaftlichen Eigentümer benötigt:
• Ein vollständiges Organigramm der Gruppe, aus dem alle Beziehungen (und prozentualen Anteile) zu den verschiedenen Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften usw. hervorgehen;
• Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses eines jeden ausländischen Geschäftsführers (Vorder- und Rückseite);
• Das Formular zu den wirtschaftlichen Eigentümern: Für jeden Geschäftsführer und jeden Aktionär, bei dem es sich um eine juristische Person handelt, muss ein Formular ausgefüllt werden, beginnend mit einem Formular mit den Angaben zum Lizenzinhaber im oberen Feld und seinen Geschäftsführern und Aktionären in der Tabelle darunter, und ein weiteres Formular für jeden Geschäftsführer und jeden Aktionär, bei dem es sich um eine juristische Person handelt, und so weiter, bis alle natürlichen Personen hinter allen Geschäftsführern/Aktionären bekannt sind und der wirtschaftliche Eigentümer ermittelt ist. Wenn keiner der Geschäftsführer und Anteilseigner eine juristische Person ist, muss nur ein Formular mit den Angaben zu den Lizenzinhabern ausgefüllt werden.
Auszüge aus dem Strafregister, Bescheinigungen der Steuerbehörde und eidesstattliche Erklärungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Einreichung des Verlängerungsantrags.
Die KG kann zusätzliche Informationen anfordern, wenn die Transparenz des Unternehmens, das einen Verlängerungsantrag gestellt hat, auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen nicht ausreichend gewährleistet ist. Die KG kann die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der eingereichten Dokumente jederzeit überprüfen.
Handelt es sich bei dem Lizenzinhaber um einen EU-Staatsangehörigen oder eine juristische Person nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, muss er dem Lizenzantrag ähnliche ausländische Dokumente (z. B. Auszug aus dem ausländischen Strafregister) zusammen mit einer offiziellen Übersetzung ins Niederländische, Französische oder Deutsche beifügen.
- Online
Die zusätzliche F1+-Lizenz ermöglicht es dem Lizenznehmer auch, die Wetten über das Internet zu organisieren.
Nur Inhaber einer F1-Lizenz können eine zusätzliche F1+-Lizenz beantragen.
Zusätzliche Lizenzen sind für den gleichen Zeitraum wie die Offline-Lizenzen gültig und müssen gleichzeitig verlängert werden.
Die folgenden Dokumente müssen eingereicht werden, um eine zusätzliche Lizenz zu beantragen oder einen Verlängerungsantrag zu stellen:
• Ein vollständig ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes AntragsFormular;
• Die Identität aller Aktionäre der Gesellschaft (Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort sowie nationale Registernummer und Unternehmensnummer);
• Ein aktueller Auszug aus dem Strafregister des Wohnsitzlandes aller Geschäftsführer, die ihren Wohnsitz außerhalb Belgiens haben und/oder in den letzten 5 Jahren in einem anderen Land als Belgien gelebt haben;
• Eine Bescheinigung des FÖD Finanzen, aus der hervorgeht, dass alle bestätigten und unbestrittenen Steuerschulden beglichen worden sind;
• Eine Stellungnahme der regionalen Steuerverwaltung der Region, in der sich die Server befinden, aus der hervorgeht, dass alle bestätigten und unbestrittenen Steuerschulden beglichen wurden. Die Bescheinigungen können bei relatiebeheer@vlaanderen.be (Flandern), https://fiscaliteit.brussels/fiscale-adviezen (Brüssel) oder fiscalite.wallonie@spw.wallonie.be (Wallonie) angefordert werden;
• Ein Nachweis von Aktivitäten in der realen Welt;
• Die Umstände, unter denen die Wetten angeboten werden. Diese sollten zumindest Folgendes berücksichtigen: die Registrierung und Identifizierung des Spielers, die Altersverifizierung, die angebotenen Wetten, die Spielregeln, die Zahlungsmethoden und die Art der Preisvergabe;
• Ein Plan der Website mit folgenden Angaben: Der Name der Website, die Struktur der Website, der Ort, an dem die Website verwaltet wird (Adresse der Server), die ständige Kontaktmöglichkeit für die KG und die für die Verwaltung der Website verantwortliche Person;
• Eine detaillierte Liste der Art und Typen von Wetten;
• Die Angaben zur Kontaktperson, die jederzeit kontaktiert werden kann;
• Ein Nachweis, dass eine ständige Kommunikationsverbindung zwischen der Website und der KG besteht;
• Ein detaillierter Plan, wie die Sicherheit der Zahlungen zwischen dem Betreiber und dem Spieler gewährleistet werden soll. Dieser Plan umfasst mindestens Folgendes:
- Die technischen Merkmale der aktuellen Pläne;
- Die Sicherheitskontrollen, die in der Zukunft ständig durchgeführt werden;
• Die Richtlinien, die verhindern sollen, dass sozial schwache Gruppen auf die Website gelockt werden;
• Das für die Spieler geltende Beschwerdeverfahren. Diese Regelung umfasst:
- Die Tatsache, dass die KG Zugang zu allen registrierten Beschwerden eines Spielers haben muss;
- Die Tatsache, dass der Spieler ständig Zugang zu dieser Regelung haben muss. (Diese Regelung muss kostenlos auf der Website abrufbar sein);
- Die Maßnahmen, die ergriffen werden, um sicherzustellen, dass Beschwerden laufend bearbeitet werden;
• Die Werberichtlinien. Diese Erläuterung umfasst:
- Die Tatsache, dass die derzeitige Werberichtlinie eine gewisse Zurückhaltung zeigen wird;
- Die Kontaktdaten einer Person, die für alle Werbekampagnen zuständig ist. Diese Person sollte in der Lage sein, eine Werbekampagne auf einfache Anfrage der KG zu beenden;
• Der E-Lizenzinhaber, der die Plattform zur Verfügung stellt und für ihre Wartung sorgt;
• Bei Neuanträgen: Ein Nachweis, dass der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um die Kaution in Höhe von 75.000 € zu hinterlegen.
Die folgenden Dokumente werden für die Finanz- und Transparenzanalyse der wirtschaftlichen Eigentümer benötigt:
• Ein vollständiges Organigramm der Gruppe, aus dem alle Beziehungen (und prozentualen Anteile) zu den verschiedenen Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften usw. hervorgehen;
• Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses eines jeden ausländischen Geschäftsführers (Vorder- und Rückseite);
• Das Formular zu den wirtschaftlichen Eigentümern: Für jeden Geschäftsführer und jeden Aktionär, bei dem es sich um eine juristische Person handelt, muss ein Formular ausgefüllt werden, beginnend mit einem Formular mit den Angaben zum Lizenzinhaber im oberen Feld und seinen Geschäftsführern und Aktionären in der Tabelle darunter, und ein weiteres Formular für jeden Geschäftsführer und jeden Aktionär, bei dem es sich um eine juristische Person handelt, und so weiter, bis alle natürlichen Personen hinter allen Geschäftsführern/Aktionären bekannt sind und der wirtschaftliche Eigentümer ermittelt ist. Wenn keiner der Geschäftsführer und Anteilseigner eine juristische Person ist, muss nur ein Formular mit den Angaben zu den Lizenzinhabern ausgefüllt werden.
Auszüge aus dem Strafregister, Bescheinigungen der Steuerbehörde und eidesstattliche Erklärungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Einreichung des (Verlängerungs-)Antrags.
Die KG kann zusätzliche Informationen anfordern, wenn die Transparenz des Unternehmens, das einen (Verlängerungs-)Antrag gestellt hat, auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen nicht ausreichend gewährleistet ist. Die KG kann die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der eingereichten Dokumente jederzeit überprüfen.
Handelt es sich bei dem Antragsteller/Zulassungsinhaber um einen EU-Staatsangehörigen oder eine juristische Person nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, muss er dem Lizenzantrag ähnliche ausländische Dokumente (z. B. Auszug aus dem ausländischen Strafregister) zusammen mit einer offiziellen Übersetzung ins Niederländische, Französische oder Deutsche beifügen.
2. F2-Lizenz
Es gibt vier Kategorien von F2-Lizenzen:
- F2-Lizenzen für Wettbüros (feste Glücksspieleinrichtungen der Klasse IV)
- F2-Lizenzen für Buchmacher (mobile Glücksspieleinrichtungen der Klasse IV)
- F2-Lizenzen für Zeitungshändler
- F2-Lizenzen für Rennvereine
Eine F2-Lizenz ist 3 Jahre lang gültig.
Derzeit gibt es keine Möglichkeit, eine F2-Lizenz für Wettbüros und Buchmacher zu beantragen. Wenn eine frei gewordene Lizenz von der KG veröffentlicht wird, muss ein Antrag nach dem Sonderverfahren gestellt werden, das im königlichen Erlass festgelegt ist. Siehe „Königlicher Erlass vom 22. Dezember 2010 betreffend die Höchstzahl der Wettannahmestellen und das Verfahren zur Bearbeitung von Lizenzanträgen, falls eine Lizenz eingezogen oder eingestellt und somit freigegeben wird.“ Falls eine Lizenz frei wird, werden zusätzliche Informationen zur Verfügung gestellt.
Die folgenden Dokumente müssen eingereicht werden, um eine Lizenz neu zu beantragen (Zeitungshändler und Rennvereine) oder einen Verlängerungsantrag zu stellen (Wettbüros, Buchmacher, Zeitungshändler und Rennvereine):
• Ein vollständig ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes Antragsformular;
Für Wettbüros: Wenn Sie in Ihrem Wettbüro automatische Spiele der Klasse IV betreiben, müssen Sie dies ebenfalls melden. Wenn es sich um einen vorzeitigen Verlegungsantrag mit einer Änderung der Adresse der Glücksspieleinrichtung handelt, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass sich im Umkreis von 1.000 Metern um den neuen Standort keine bestehenden Wettbüros befinden;
• Ein aktueller Auszug aus dem Strafregister des Wohnsitzlandes aller Geschäftsführer, die ihren Wohnsitz außerhalb Belgiens haben und/oder in den letzten 5 Jahren in einem anderen Land als Belgien gelebt haben;
• Eine Bescheinigung des FÖD Finanzen, aus der hervorgeht, dass alle bestätigten und unbestrittenen Steuerschulden beglichen worden sind;
• Eine Stellungnahme der regionalen Steuerverwaltung der Region, in der sich das Glücksspielunternehmen befindet (Wettbüros, Zeitungshändler und Rennvereine) oder der Region, in der sich der eingetragene Geschäftssitz befindet (Buchmacher), aus der hervorgeht, dass alle bestätigten und unbestrittenen Steuerschulden beglichen worden sind. Die Bescheinigungen können bei relatiebeheer@vlaanderen.be (Flandern), https://fiscaliteit.brussels/fiscale-adviezen (Brüssel) oder fiscalite.wallonie@spw.wallonie.be (Wallonie) angefordert werden;
• Nur für Wettbüros: Eine Vereinbarung, die zwischen der Gemeinde, in der das Geschäft betrieben wird, und dem Betreiber geschlossen wird;
• Nur für Wettbüros und Zeitungshändler: Eine Stellungnahme des Bürgermeisters (Musterdokument für Wettbüros und Musterdokument für Zeitungshändler ), aus der hervorgeht, dass alle gesetzlichen Anforderungen für den Betrieb erfüllt sind. Dabei muss es sich um die Original-Stellungnahme mit der Unterschrift des Bürgermeisters und einem Siegel der Gemeinde handeln. Liegt innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab dem Tag der Absendung oder der Empfangsbestätigung durch die Gemeinde keine Stellungnahme vor, so gilt die Stellungnahme als positiv und das Verfahren kann fortgesetzt werden. Daher muss der Antragsteller dieses Ersuchen um Stellungnahme dem Lizenzantrag beifügen, zusammen mit einem Nachweis über das Datum der Absendung des Ersuchens um Stellungnahme;
• Nur für Zeitungshändler: Nachweis, dass mindestens 200 verschiedene Titel an Tages-, Wochen- und Monatszeitungen zum Verkauf angeboten werden;
• Nur für Zeitungshändler: Die Vereinbarung mit dem F1-Lizenzinhaber, ohne Ausschließlichkeitsklausel zugunsten dieses F1-Lizenzinhabers. Die Laufzeit dieser Vereinbarung darf die Gültigkeitsdauer der F2-Lizenz von 3 Jahren nicht überschreiten;
• Nur bei einem Verlängerungsantrag für einen Zeitungshändler: Buchhaltungsbelege, aus denen hervorgeht, dass der Jahresumsatz aus dem Verkauf von Pressetiteln mindestens
25.000 € beträgt.
Auszüge aus dem Strafregister, Bescheinigungen der Steuerbehörde und eidesstattliche Erklärungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Einreichung des (Verlängerungs-)Antrags. Die Stellungnahme des Bürgermeisters darf nicht älter als 6 Monate ab dem Datum der Einreichung des (Verlängerungs-)Antrags sein.
Der einmalige Beitrag muss innerhalb der festgelegten Frist gezahlt werden. Der Betrag wird jährlich in einem Königlichen Erlass festgelegt. Der einmalige Beitrag gilt für die gesamte Laufzeit der F2-Lizenz.
Die KG kann zusätzliche Informationen anfordern, wenn die Transparenz des Unternehmens, das einen (Verlängerungs-)Antrag gestellt hat, auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen nicht ausreichend gewährleistet ist. Die KG kann die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der eingereichten Dokumente jederzeit überprüfen.
Ist der Antragsteller EU-Bürger oder eine juristische Person nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, muss er dem Lizenzantrag entsprechende ausländische Dokumente (z. B. einen Auszug aus einem ausländischen Strafregister) und eine offizielle Übersetzung dieser Dokumente ins Niederländische, Französische oder Deutsche beifügen.
Die KG veröffentlichte eine Mitteilung als Reaktion auf den neuen königlichen Erlass vom 17.02.2022 über die Annahme von Wetten in Zeitungsgeschäften.