Sie finden hier die Liste aller aktiven C-Lizenzen.
Um Glücksspielautomaten in einer Kneipe betreiben zu können, benötigen Sie eine C-Lizenz. Ein Lizenznehmer darf bis zu zwei Bingogeräte und bis zu zwei Maschinen mit reduziertem Einsatz aufstellen. Ein Spieler muss mindestens 18 Jahre alt sein, um zu spielen. Zu Beginn eines Spiels müssen die Spieler ihren elektronischen Personalausweis einführen, sodass Spieler unter 18 Jahren automatisch abgelehnt werden. Letztendlich bleibt aber der Betreiber dafür verantwortlich, dass keine Minderjährigen spielen.
Eine C-Lizenz ist 5 Jahre lang gültig.
Die folgenden Dokumente müssen für die Beantragung einer Lizenz oder für einen Verlängerungsantrag eingereicht werden:
• Ein vollständig ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes Antragsformular;
• Ein aktueller Auszug aus dem Strafregister des Wohnsitzlandes aller Geschäftsführer, die ihren Wohnsitz außerhalb Belgiens haben und/oder in den letzten 5 Jahren in einem anderen Land als Belgien gelebt haben;
• Eine Stellungnahme des Bürgermeisters, aus der hervorgeht, dass alle gesetzlichen Anforderungen für den Betrieb erfüllt sind. Dabei muss es sich um die Original-Stellungnahme mit der Unterschrift des Bürgermeisters und einem Siegel der Gemeinde handeln. Liegt innerhalb einer Frist von zwei Monaten ab dem Tag der Absendung oder der Empfangsbestätigung durch die Gemeinde keine Stellungnahme vor, so gilt die Stellungnahme als positiv und das Verfahren kann fortgesetzt werden. Daher muss der Antragsteller dieses Ersuchen um Stellungnahme dem Lizenzantrag beifügen, zusammen mit einem Nachweis über das Datum der Absendung des Ersuchens um Stellungnahme;
• Eine Bescheinigung des FÖD Finanzen, aus der hervorgeht, dass alle bestätigten und unbestrittenen Steuerschulden beglichen worden sind;
• Eine Stellungnahme der regionalen Steuerverwaltung der Region, in der sich die Glücksspieleinrichtung befindet, aus der hervorgeht, dass alle bestätigten und unbestrittenen Steuerschulden beglichen wurden. Die Bescheinigungen können bei relatiebeheer@vlaanderen.be (Flandern), https://fiscaliteit.brussels/fiscale-adviezen (Brüssel) oder fiscalite.wallonie@spw.wallonie.be (Wallonie) angefordert werden.
Uszüge aus dem Strafregister, Bescheinigungen der Steuerbehörde und eidesstattliche Erklärungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Einreichung des (Verlängerungs-)Antrags. Die Stellungnahme des Bürgermeisters darf nicht älter als 6 Monate ab dem Datum der Einreichung des (Verlängerungs-)Antrags sein.
Der einmalige Beitrag muss innerhalb der festgelegten Frist gezahlt werden. Der Betrag wird jährlich in einem Königlichen Erlass festgelegt. Der einmalige Beitrag gilt für die gesamte Laufzeit der C-Lizenz.
Hier können Sie auch direkt online die C-Lizenz beantragen.
Die Kommission für Glücksspiele (KG) kann zusätzliche Informationen anfordern, wenn die Transparenz des Unternehmens, das einen (Verlängerungs-)Antrag gestellt hat, auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen nicht ausreichend gewährleistet ist. Die KGS kann die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der eingereichten Dokumente jederzeit überprüfen.