Die Liste aller aktiven E-Lizenzen finden Sie hier.
Hersteller, Installateure, Reparateure und Anbieter von Online-Plattformen müssen eine E-Lizenz der Kommission für Glücksspiele (KG) besitzen.
Eine E-Lizenz ist für einen Zeitraum von 10 Jahren gültig.
Die folgenden Dokumente müssen für die Beantragung oder für die Verlängerung eingereicht werden:
• Ein vollständig ausgefülltes, datiertes und unterschriebenes Antragsformular;
• Die Identität aller Aktionäre der Gesellschaft (Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort sowie nationale Registernummer und Unternehmensnummer);
• Ein aktueller Auszug aus dem Strafregister des Wohnsitzlandes aller Geschäftsführer, die ihren Wohnsitz außerhalb Belgiens haben und/oder in den letzten 5 Jahren in einem anderen Land als Belgien gelebt haben;
• Eine aktuelle Liste der Unternehmen, an denen die Geschäftsführer und Aktionäre Anteile halten. Diese Liste enthält die genaue Anzahl der Aktien, den Namen der Gesellschaft und ihren Zweck;
• Eine aktuelle Liste aller Unternehmen, in denen Geschäftsführer und Aktionäre ein Mandat ausüben. Diese Liste enthält eine Beschreibung des Mandats, den Namen der Gesellschaft und ihren Zweck;
• Eine datierte und unterzeichnete eidesstattliche Erklärung, in der jeder Geschäftsführer erklärt, dass es keine indirekte oder direkte Kontrolle über eine Gesellschaft mit einer Lizenz der Klasse A, A+, B, B+, C, D, F1, F1+, F2, G1 oder G2 ausübt;
• Eine Bescheinigung des FÖD Finanzen, aus der hervorgeht, dass alle bestätigten und unbestrittenen Steuerschulden beglichen worden sind;
• Für ausländische Antragsteller: Eine Steuerbescheinigung des Landes, in dem sich der Hauptsitz des Unternehmens befindet, aus der hervorgeht, dass alle bestätigten und unbestrittenen Steuerschulden beglichen worden sind;
• Eine Stellungnahme der regionalen Steuerverwaltung der Region, in der die Dienstleistungen erbracht werden, aus der hervorgeht, dass alle bestätigten und unbestrittenen Steuerschulden beglichen wurden. Die Bescheinigungen können bei relatiebeheer@vlaanderen.be (Flandern), https://fiscaliteit.brussels/fiscale-adviezen (Brüssel) oder fiscalite.wallonie@spw.wallonie.be (Wallonie) angefordert werden;
• Für Neuanträge: Ein Nachweis, dass der Antragsteller über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um eine Kaution in Höhe von 12.500 € pro 50 Maschinen im Falle von Lieferdiensten bzw. 25.000 € für Reparaturdienste und Online-Dienste zu zahlen.
Die folgenden Dokumente werden für die Finanz- und Transparenzanalyse der wirtschaftlichen Eigentümer benötigt:
• Für Gesellschaften außerhalb Belgiens: Jahresabschlüsse für die letzten 3 Jahre;
• Für neue Gesellschaften: Einen Finanzplan für die nächsten 3 Jahre;
• Ein vollständiges Organigramm der Gruppe, aus dem alle Beziehungen (und prozentualen Anteile) zu den verschiedenen Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften usw. hervorgehen;
• Eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses eines jeden ausländischen Geschäftsführers (Vorder- und Rückseite);
• Das Formular zu den wirtschaftlichen Eigentümern: Für jeden Geschäftsführer und jeden Aktionär, bei dem es sich um eine juristische Person handelt, muss ein Formular ausgefüllt werden, beginnend mit einem Formular mit den Angaben zum Lizenzinhaber im oberen Feld und seinen Geschäftsführern und Aktionären in der Tabelle darunter, und ein weiteres Formular für jeden Geschäftsführer und jeden Aktionär, bei dem es sich um eine juristische Person handelt, und so weiter, bis alle natürlichen Personen hinter allen Geschäftsführern/Aktionären bekannt sind und der wirtschaftliche Eigentümer ermittelt ist. Wenn keiner der Geschäftsführer und Anteilseigner eine juristische Person ist, muss nur ein Formular mit den Angaben zu den Lizenzinhabern ausgefüllt werden.
Auszüge aus dem Strafregister, Bescheinigungen der Steuerbehörde und eidesstattliche Erklärungen dürfen nicht älter als 3 Monate sein, gerechnet ab dem Datum der Einreichung des Antrags.
Hier können Sie auch direkt online die E-Lizenz beantragen.
Die KG kann zusätzliche Informationen anfordern, wenn die Transparenz des Unternehmens, das einen Antrag gestellt hat, auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen nicht ausreichend gewährleistet ist. Die KG kann die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der eingereichten Dokumente jederzeit überprüfen.
Handelt es sich bei dem Antragsteller/Zulassungsinhaber um einen EU-Staatsangehörigen oder eine juristische Person nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates, muss er dem Lizenzantrag ähnliche ausländische Dokumente (z. B. Auszug aus dem ausländischen Strafregister) zusammen mit einer offiziellen Übersetzung ins Niederländische, Französische oder Deutsche beifügen.