Die Kontrollzelle der Kommission für Glücksspiele (KG) besteht aus:
- Beamte mit dem Status „Gerichtspolizeioffizier“
- Verbindungsoffiziere der föderalen Gerichtspolizei
Sie führen regelmäßig Kontrollen vor Ort durch. Diese Kontrollen können sowohl in lizenzierten Glücksspieleinrichtungen als auch in illegalen Glücksspielzelten oder Privathäusern stattfinden. Die Kontrolleure halten Ausschau nach illegalen Glücksspiel-Webseiten, verbotenen Wetten (z. B. Hahnenkämpfe), illegalen Pokerturnieren oder verbotenen Glücksspielautomaten.
Wenn ein Lizenznehmer gegen das Glücksspielgesetz verstößt, kann die KG eine administrative Sanktion verhängen. Dies kann von einer Verwarnung, über die Aussetzung des Betriebs einiger Maschinen für einen bestimmten Zeitraum, bis hin zum Entzug der Lizenz reichen. Ein Sanktionsverfahren unterliegt strengen Regeln. Einer Entscheidung geht eine ausführliche Beratung in der KG voraus. Lizenznehmer, die von Sanktionen bedroht sind, können sich vor der KG verteidigen, unabhängig davon, ob sie von einem Anwalt unterstützt werden oder nicht.
Das Glücksspielgesetz ist ein Strafgesetz. Dies bedeutet, dass Zuwiderhandelnde für bestimmte Verstöße strafrechtlich belangt werden können. Die KG kann auch Bußgelder verhängen, wenn die Staatsanwaltschaft von einer Anklage absieht. So können nicht nur die Lizenznehmer, sondern auch die Spieler in die Pflicht genommen werden. Die Bußgelder verleihen der KG eine große Schlagkraft, was zu einer effizienten Überwachung führt. Die KG kann unter bestimmten Bedingungen einen Aufschub der Verhängung dieser Bußgelder gewähren.
Um sicherzustellen, dass die zahlreichen Kontrollen ordnungsgemäß durchgeführt werden, kann die KG auf die Unterstützung verschiedener Dienste zählen. Die Zusammenarbeit mit diesen Diensten hat dafür gesorgt, dass die KG in der Vergangenheit bereits viele erfolgreiche Kontrollen durchgeführt hat, bei denen unter anderem illegale Spielhallen geschlossen oder Lizenznehmer sanktioniert wurden.
-
Kollegium der Generalprokuratoren, Staatsanwaltschaften und Polizeidienste
Die KG arbeitet eng mit den verschiedenen Polizeidiensten zusammen, um illegales Glücksspiel zu kontrollieren und zu bestrafen. In diesem Zusammenhang unterhält die KG auch Kontakte mit dem Kollegium der Generalprokuratoren und den Staatsanwaltschaften. Wenn Verstöße gegen das Glücksspielgesetz festgestellt werden, erstellt die KG ein offizielles Protokoll, das der Staatsanwaltschaft vorgelegt wird. Diese wird dann entscheiden, ob eine Anklage erhoben wird oder nicht. Die Staatsanwaltschaft befasst sich vorrangig mit illegalen Glücksspielen, an denen Minderjährige oder kriminelle Organisationen beteiligt sind.
-
Stelle für die Bearbeitung von Finanzinformationen (CFI)
Die Zusammenarbeit mit der CFI dreht sich hauptsächlich um die Bekämpfung der Geldwäsche. Glücksspiele sind ein mögliches Mittel zum Waschen von schmutzigem Geld. Im Hinblick auf die Geldwäsche hat die KG eine Aufsichtsfunktion bei der Anwendung des Geldwäschegesetzes vom 18. September 2017.
-
Besteuerung
Die KG ist nicht für die Besteuerung von Glücksspielen zuständig. Diese Angelegenheit fällt in die Zuständigkeit der Regionen:
- Flämische Region
- Wallonische Region
- Region Brüssel-Hauptstadt (Erhebung und Verwertung noch durch den FÖD Finanzen)
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Steuerbehörden.