Die Kommission für Glücksspiele (KG) hat eine Stellungnahme zu "Artikel 42 des Gesetzes vom 28. November 2021 für eine schnellere, humanere und straffere Justiz" veröffentlicht. Die vollständige Stellungnahme können Sie hier einsehen (nur auf Französisch verfügbar).
Zusammenfassung:
"Die KG empfiehlt der Regierung, einen königlichen Erlass zu erlassen, in dem definiert wird, was eine "streng definierte Nebentätigkeit" in Bezug auf die von der KG für das Anbieten von Sportwetten lizenzierten Zeitungshändler ist. Der Zweck dieses Hinweises besteht darin, das Wettangebot räumlich und zeitlich zu begrenzen, um die Spieler zu schützen.
Die KG schlägt vor, dass nur Zeitungshändler, die über einen Vertrag mit einem Pressevertrieb über einen (ausreichend) großen Vorrat an aktueller Presse verfügen, Wetten anbieten dürfen.
Die KG fordert die Regierung außerdem auf, Zeitungshändler, die Wetten anbieten wollen, zu verpflichten, einen bestimmten Prozentsatz ihres Umsatzes aus dem Verkauf von Presseartikeln zu erzielen.
Die KG empfiehlt ferner, dass das Anbieten von Wetten im Zeitungshandel nur zu bestimmten Zeiten möglich sein sollte.
Wenn die Anzahl der in einem Zeitungshandel zulässigen Wettterminals begrenzt wird, fordert die KG die Regierung auf, auch die legitimen Interessen des privaten Glücksspielmarktes zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass das Monopol der Nationallotterie de facto nicht für Wetten gilt.
Die KG fordert die Regierung erneut auf, dafür zu sorgen, dass die neuen Vorschriften klar formuliert werden, damit sie sowohl bei der Erteilung/Verlängerung einer Lizenz als auch bei Kontrollen vor Ort wirksam überwacht werden können.
Schließlich fordert die KG die Regierung und das Parlament auf, dringend eine Gesetzesinitiative zu ergreifen, die das Inkrafttreten von Artikel 42 des Gesetzes vom 28. November 2021 bis zur Verabschiedung des Königlichen Erlasses verschiebt."