Am 5. März 2022 trat der Königliche Erlass vom 17. Februar 2022 zur Definition der Nebentätigkeit von Zeitungshändlern in Kraft.
Bestehende Inhaber einer F2 (FD)-Lizenz, die weiterhin als Zeitungshändler im Nebenerwerb Wetten annehmen möchten, müssen ab diesem Zeitpunkt die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Annahme von Wetten nur zwischen 6 Uhr und 20 Uhr
- Die Gesamteinsätze dürfen 250.000 EUR pro Jahr nicht überschreiten
- Angebot und Anzeige von mindestens 200 verschiedenen Titeln von Tages-, Wochen- und Monatszeitungen mit dem aktuellen AusgabedatumAngebot zum Verkauf und zur Ausstellung, wobei der Jahresumsatz aus dem Verkauf dieser Titel mindestens 25.000 EUR betragen muss
- Einen Vertrag mit einem F1-Lizenznehmer ohne Ausschließlichkeitsklausel zu Gunsten dieses F1-Lizenznehmers haben
Lizenzinhaber, die diese Bedingungen nicht erfüllen, können ihre F2-Lizenz nicht behalten und dürfen daher keine Wetten mehr als Nebentätigkeit anbieten. Um Strafen zu vermeiden, haben sie die Möglichkeit, ihr Wettangebot freiwillig einzustellen und ihre F2-Lizenz abzugeben. Sie können dies schriftlich bei der Glücksspielkommission per E-Mail (info@gamingcommission.be) oder per Post (Glücksspielkommission, Kantersteen 47, 1000 Brüssel) melden.
Bestehende Lizenznehmer, die die oben genannten Bedingungen erfüllen, können weiterhin Wetten als Nebentätigkeit annehmen, sofern sie die folgenden Punkte beachten:
- Maximaler Einsatz von 200 Euro pro Tag und pro Spieler
- Verbot des Zeigens von Bildern von Spielen und der Werbung für Wetten
- Obligatorische Altersüberprüfung (keine -18-Jährigen)
Die Einhaltung dieser Bedingungen wird kontrolliert.