Der königliche Erlass vom 19/06/2022, veröffentlicht am 20/07/2022, tritt am Donnerstag, den 20/10/2022, in Kraft. Von nun an gilt für Online-Spieler ein Spiellimit von 200 EUR pro Woche und pro Website. Nur Personen, die nicht als säumige Zahler bei der Zentralstelle für Privatkredite der Nationalbank registriert sind, können eine Aufhebung dieser Grenze beantragen.
Es ist jederzeit möglich, bei den Betreibern ein niedrigeres persönliches Limit zu beantragen. Um den Spaß am Glücksspiel zu erhalten, wird empfohlen, nicht mehr als 5 % des Einkommens für Glücksspiele auszugeben.