Am 21. August wurde im belgischen Staatsanzeiger der Königliche Erlass zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 22. Dezember 2010 über die Höchstzahl der Wettannahmestellen und das Verfahren zur Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung einer Lizenz für den Fall, dass eine Lizenz durch Entzug oder Einstellung frei wird, veröffentlicht. Dieser königliche Erlass begrenzt die Gesamtzahl der für den Zeitraum vom 31. Juli 2022 bis zum 31. Juli 2031 zugelassenen Lizenzen der Klasse F1 auf 30.