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Artikel 52 - Königlicher Erlass vom 8. April 2003 über den Betrieb der automatischen Glücksspiele, deren Betreiben in Glücksspieleinrichtungen der Klasse II zugelassen ist
Bitte beachten Sie, dass nach belgischem Recht nur der niederländische und der französische Wortlaut von Rechtstexten als verbindlich gilt Sehen Sie sich die aktuellste Version des königlichen Erlasses hier an
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Artikel 52 - Königlicher Erlass vom 21. Februar 2003 Königlicher Erlass über die vor der Zulassung anzuwendenden Kontrollverfahren für Glücksspiele und die Modalitäten der Überwachung und der Kontrolle der Glücksspiele
Bitte beachten Sie, dass nach belgischem Recht nur der niederländische und der französische Wortlaut von Rechtstexten als verbindlich gilt Sehen Sie sich die aktuellste Version des königlichen Erlasses hier an
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