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Artikel 43/8 - Königlicher Erlass vom 25. Oktober 2018 über die Bedingungen für den Betrieb von Glücksspielen und Wetten über Instrumente der Informationsgesellschaft
Bitte beachten Sie, dass nach belgischem Recht nur der niederländische und der französische Wortlaut von Rechtstexten als verbindlich gilt Sehen Sie sich die aktuellste Version des königlichen Erlasses hier an
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Artikel 43/8 - Königlicher Erlass vom 21. Juni 2011 über die Qualitätsbedingungen, die bei Antrag auf eine zusätzliche Lizenz von dem Antragsteller in Bezug auf Glücksspiele zu erfüllen sind
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Artikel 43/8 - Königlicher Erlass vom 21. Juni 2011 über die Form der zusätzlichen Lizenz und das Verfahren zur Einreichung und Prüfung von Anträgen auf eine zusätzliche Lizenz für Glücksspiele
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