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Artikel 43/3 - Königlicher Erlass vom 22. Dezember 2010 betreffend die Höchstzahl der Wettannahmestellen und das Verfahren zur Bearbeitung von Lizenzanträgen, falls eine Lizenz eingezogen oder eingestellt und somit freigegeben wird
Bitte beachten Sie, dass nach belgischem Recht nur der niederländische und der französische Wortlaut von Rechtstexten als verbindlich gilt S ehen Sie sich die aktuellste Version des königlichen Erlasses hier an
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Artikel 43/3 - Königlicher Erlass vom 14. Januar 2021 zur Änderung des Königlichen Erlasses vom 22. Dezember 2010 über die maximale Anzahl von Wettveranstaltern und das Verfahren zur Behandlung von Lizenzanträgen, wenn eine Lizenz verfügbar wird ...
Bitte beachten Sie, dass nach belgischem Recht nur der niederländische und der französische Wortlaut von Rechtstexten als verbindlich gilt Sehen Sie sich die aktuellste Version des königlichen Erlasses hier an
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