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Artikel 43 - Königlicher Erlass vom 23. Mai 2003 über die Modalitäten der Überwachung und Kontrolle von Glücksspielen in Glücksspieleinrichtungen der Klasse III, insbesondere durch ein geeignetes Datenverarbeitungssystem
Bitte beachten Sie, dass nach belgischem Recht nur der niederländische und der französische Wortlaut von Rechtstexten als verbindlich gilt Sehen Sie sich die aktuellste Version des königlichen Erlasses hier an
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Artikel 43 - Königlicher Erlass vom 22. Dezember 2000 über den Betrieb und die Verwaltung der Glücksspieleinrichtungen der Klasse III, die Modalitäten der Beantragung und die Form der C-Lizenz
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Artikel 43 - Königlicher Erlass vom 2. März 2004 zur Festlegung der Liste der Glücksspiele, deren Betreiben in Glücksspieleinrichtungen der Klasse III zugelassen ist
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Artikel 43 - Königlicher Erlass vom 11. Juli 2003 über die Betriebsregeln für die Glücksspiele, deren Betreiben in Glücksspieleinrichtungen der Klasse III zugelassen ist
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