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Artikel 38 - Königlicher Erlass vom 8. April 2003 über den Betrieb der automatischen Glücksspiele, deren Betreiben in Glücksspieleinrichtungen der Klasse II zugelassen ist
Bitte beachten Sie, dass nach belgischem Recht nur der niederländische und der französische Wortlaut von Rechtstexten als verbindlich gilt Sehen Sie sich die aktuellste Version des königlichen Erlasses hier an
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Artikel 38 - Königlicher Erlass vom 24. April 2014 zur Festlegung des Verfahrens zur Veröffentlichung, Beantragung und Erteilung einer B-Lizenz für den Betrieb einer Glücksspieleinrichtung der Klasse II, wenn eine Lizenz frei wird
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Artikel 38 - Königlicher Erlass vom 23. Mai 2003 über die Modalitäten der Überwachung und Kontrolle von Glücksspielen in Glücksspieleinrichtungen der Klasse II, insbesondere durch ein geeignetes Datenverarbeitungssystem
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Artikel 38 - Königlicher Erlass vom 22. Dezember 2000 über den Betrieb und die Verwaltung der Glücksspieleinrichtungen der Klasse II, die Modalitäten der Beantragung und die Form der B-Lizenz
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