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Artikel 33 - Königlicher Erlass vom 8. April 2003 über die technischen Regeln für den Betrieb der automatischen Glücksspiele, deren Betreiben in Glücksspieleinrichtungen der Klasse I zugelassen ist
Bitte beachten Sie, dass nach belgischem Recht nur der niederländische und der französische Wortlaut von Rechtstexten als verbindlich gilt Sehen Sie sich die aktuellste Version des königlichen Erlasses hier an
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Artikel 33 - Königlicher Erlass vom 3. Dezember 2006 in Bezug auf den Betrieb, die Modalitäten in Sachen Buchhaltung und Kontrolle der Glücksspiele, deren Betreiben in Glücksspieleinrichtungen der Klasse I zugelassen ist
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Artikel 33 - Königlicher Erlass vom 23. Mai 2003 über die Modalitäten der Überwachung und Kontrolle von Glücksspielen in Glücksspieleinrichtungen der Klasse II, insbesondere durch ein geeignetes Datenverarbeitungssystem
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Artikel 33 - Königlicher Erlass vom 19. Juli 2001 über den Betrieb und die Verwaltung der Glücksspieleinrichtungen der Klasse I, die Modalitäten der Beantragung und die Form der A-Lizenz
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