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Artikel 23 - Königlicher Erlass vom 10. Oktober 2003 über die Zusammensetzung, Organisation und Arbeitsweise der Kommission für Glücksspiele sowie über das Sitzungsgeld der Mitglieder und ihrer Stellvertreter
Bitte beachten Sie, dass nach belgischem Recht nur der niederländische und der französische Wortlaut von Rechtstexten als verbindlich gilt Sehen Sie sich die aktuellste Version des königlichen Erlasses hier an
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