In den folgenden Dokumenten sind Glücksspielautomaten aufgeführt, für die es eine Modellzulassung der Kommission für Glücksspiele (KG) gibt. Diese Flugzeuge dürfen daher in Belgien betrieben werden.
Für jede Klasse (Klasse I oder Casinos, Klasse II oder Automatenspielhallen, Klasse III oder Kneipen und Klasse IV oder Wettbüros) wird eine Liste mit dem Status der Spielautomaten angegeben.
Die Listen werden nach jeder Sitzung der KG aktualisiert, wobei neu zugelassene Modelle hinzugefügt oder bestehende Modelle entfernt werden können.