Liste der verbotenen Glücksspiel-Websites
20.03.2019
Niemand darf ohne eine im Voraus von der Kommission für Glücksspiele erteilte Lizenz ein Glücksspiel betreiben. Ebenso darf niemand an einem illegalen Glücksspiel teilnehmen, den Betrieb eines illegalen Glücksspiels erleichtern oder für ein illegales Glücksspiel Werbung machen. Die Spieler können mit einer Geldbuße von 26 EUR bis zu 25.000 EUR (zuzüglich Zuschlagzehnteln) belegt werden. Die Organisatoren können mit einer Geldbuße von 100 EUR bis zu 100.000 EUR (zuzüglich Zuschlagzehnteln) belegt werden.
Folgende Websites stehen auf der schwarzen Liste der Kommission für Glücksspiele. Wenn Sie auf einer dieser Websites spielen, riskieren Sie eine strafrechtliche Sanktion.
Hier finden Sie die schwarze Liste.
Schöne Feiertage!
21.12.2018
Der Vorsitzende und das Sekretariat der Kommission für Glücksspiele wünschen Ihnen und Ihren Nächsten schöne Feiertage und ein glückliches Jahr 2019!
Wetten mit begrenztem Einsatz und begrenzter Gewinnmöglichkeit (lokales Tippen). (7. Mai 2014)
09.05.2018
Wetten mit begrenztem Einsatz und begrenzter Gewinnmöglichkeit (lokales Tippen). Was ist zulässig und was nicht? (7. Mai 2014)
Belgische Glücksspielkommission urteilt nach Analyse: „Zahlungspflichtige Lootboxen sind Glücksspiele“
25.04.2018
Der Schutz von Spielern und von schutzbedürftigen Gruppen, wie beispielsweise insbesondere Minderjährigen, ist die wichtigste Aufgabe der belgischen Glücksspielkommission. Als im November 2017 weltweit Aufregung wegen sogenannter Lootboxen in Videospielen entstand, begannen Ingenieure, Juristen und IT-Spezialisten der Glücksspielkommission mit der Analyse verschiedener Videospiele, um zu ermitteln, ob die darin vorkommenden Lootboxen oder andere „in game-Elemente“ der Definition eines Glücksspiels entsprechen. Konkret ging es um die Spiele Overwatch, Star Wars Battlefront II, FIFA 18 und Counter-Strike: Global Offensive. Die Analyse wurde im April 2018 abgeschlossen. Die Glücksspielkommission kann heute folglich mehr Deutlichkeit bezüglich dieses Phänomens schaffen. Die Glücksspielkommission gelangt zu dem Schluss, dass zahlungspflichtige Lootboxen Glücksspiele sind. Wenn diese weiterhin betrieben werden, ist eine strafrechtliche Vorgehensweise angewiesen. Weil das Phänomen umfangreicher als die 4 untersuchten Spiele ist, unterbreitet die Glücksspielkommission einige Empfehlungen in Bezug auf die politisch Verantwortlichen, die Spielehersteller, die Spielforen und die Lizenzgeber, wie z. B. FIFA.
Peter Naessens, Direktor der Glücksspielkommission: „Zahlungspflichtige Lootboxen sind kein unschuldiger Bestandteil von Videospielen, die sich als Geschicklichkeitsspiel präsentieren. Spieler werden dadurch verführt und in die Irre geführt und keine einzige Schutzmaßnahme in Bezug auf Glücksspiele wird angewendet. Da jetzt deutlich ist, dass insbesondere Kinder und schutzbedürftige Personen dem ungeschützt ausgesetzt werden, werden die Spielehersteller, aber auch die betroffenen Parteien aufgefordert, diesen Praktiken Einhalt zu gebieten.“
Jahresbericht 2015: auf Englisch
06.09.2016
Werfen Sie hier einen Blick auf den Jahresbericht 2015 auf Englisch, um mehr über unsere Leistungen in 2015 zu erfahren.
"Developing European initiatives to fight match-fixing": 17-18/02/2016
01.02.2016
Within the framework of the EU Pilot project on new integrated mechanisms for cooperation between public and private actors to identify sports betting risks, the European Commission organises a workshop on match fixing in the European Union. The workshop will analyse public-private cooperation initiatives to prevent match fixing and discuss match fixing cases, including the scale and impact of organised crime involvement. The projects which were awarded a grant under the EU pilot project will be presented at the workshop.
The Commission would like to invite representatives of the Member States, (preferably of law enforcement agencies responsible for investigations on organized crime or match fixing, representatives of the judiciary, representatives of the sports authorities and of the betting regulators) to attend the workshop. Copies of the letter are sent for information to some Member State experts, whom the Commission is informally in contact with.
The workshop will take place in Brussels, on 17-18 February 2016, in principle from 10:00 on 17 February to approximately 16h30 on 18 February. It will be held at the Charlemagne Building, Rue de la Loi 170, Brussels, in meeting room Sicco Mansholt.
A draft agenda is attached. Interpretation services will be provided from and into English, French, German, Italian and Spanish.
For this conference the Commission is able to provide travel arrangements for two experts per Member State. Accommodation on 17 February will be provided to all participants. Accommodation on 16 February will be provided only in case no reasonable travel arrangement to Brussels is possible on 17 February, while accommodation on 18 February will be provided only in case no reasonable return travel arrangement is possible on 18 February.
The EC’s contracting travel agent will contact registered experts directly to arrange their travel and accommodation. Please note that the Commission will not be able to reimburse after the meeting the costs of travel arrangements which were made directly by the participants.
Your country's two participants could register online at https://form.iotform.com/60274317821957 by 9 February 2016 at the latest.
For any queries please contact Martina Kuderova, telephone +32-2-297.22.26; fax +32.2.296.76.33; e-mail HOME-CONFISCATION@ec.europa.eu.
Artikel: The challenges of on-line gambling
01.12.2015
Since the expansion of online gambling in Europe, many countries have been facing new societal, regulatory and technical challenges. Laws on gambling are under the responsibility of each country, but online gambling doesn't know borders. The challenges of cross-border online gambling cannot be tackled without efficient cooperation between countries. To make this cooperation a reality, the regulatory gambling authorities of the EEA Member States today signed an arrangement on online gambling services. This is the first agreement of its kind in the world.
Hier finden Sie den Artikel.
Achtung: Unterlagen
22.09.2015
Achtung:
Jahresbericht 2014
17.06.2015
Werfen Sie hier einen Blick auf den Jahresbericht 2014, um mehr über unsere Leistungen in 2014 zu erfahren.
Sie finden hinten jeweils eine kurze Zusammenfassung des Jahresberichts auf Deutsch.
15 Jahre Kommission für Glücksspiele
23.01.2015
Rauchverbot in Glücksspieleinrichtungen
03.11.2014
Die Glücksspielkommission erhielt am 22. November 2013 ein Schreiben von der Ministerin für Volksgesundheit, Frau Onkelinx, in dem mitgeteilt wird, dass keine Spielautomaten in Räumen vorhanden sein dürfen, die auch als Raucherraum dienen.
Das Urteil des Korrektionalgerichtes Lüttich wurde am 30. September 2014 vom Appelationshof Lüttich bestätigt. Da in dem Raucherraum Spielautomaten wurden aufgestellt, betrachtet der Hof diesen Raum als einen öffentlichen Ort, in dem nicht geraucht werden darf.